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   OVG Saarland, 02.07.2015 - 8 F 95/15   

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https://dejure.org/2015,19392
OVG Saarland, 02.07.2015 - 8 F 95/15 (https://dejure.org/2015,19392)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02.07.2015 - 8 F 95/15 (https://dejure.org/2015,19392)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02. Juli 2015 - 8 F 95/15 (https://dejure.org/2015,19392)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Verweigerung der Vorlage der vom Verwaltungsgericht des Saarlandes angeforderten Verwaltungsakten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 99 Abs. 2
    Rechtmäßigkeit einer Verweigerung der Vorlage der vom Verwaltungsgericht des Saarlandes angeforderten Verwaltungsakten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.02.2011 - 20 F 13.10

    In-camera-Verfahren

    Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2015 - 8 F 95/15
    Dies kann bei Rechtsstreitigkeiten, die wie das Ausgangsverfahren einen Anspruch auf Informationszugang betreffen, dazu führen, dass sich das Prüfprogramm für die prozessuale Entscheidung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO faktisch - nicht jedoch rechtlich - weitgehend den fachgesetzlichen Vorgaben der Hauptsache annähert.Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8.2.2011 - 20 F 13.10 -, vom 19.1.2009 - 20 F 23.07 - und vom 21.8.2008 - 20 F 2.07 - (jeweils bei [...]).

    Zwar wird derjenige, der einen Anspruch auf Informationszugang geltend macht, (auch) als Sachwalter der Allgemeinheit tätig; seinem Interesse an der Verfolgung des Anspruchs im Prozess entspricht ein gleichgerichtetes öffentliches Interesse.Vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.2.2011 - 20 F 13.10 - ([...]) Dieses Interesse an einer Offenlegung tritt jedoch im vorliegenden Fall zurück, weil dadurch grundrechtlich geschützte Rechte Dritter - der sog. Hinweisgebenden - verletzt würden.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2012 - 95 A 1.12

    In-camera-Verfahren; Beweisbeschluss; Sperrerklärung; Anforderungen an die -;

    Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2015 - 8 F 95/15
    Da die Sperrerklärung als Erklärung des Prozessrechts auf die Prozesslage abgestimmt sein muss, in der sie abgegeben wird, genügt es grundsätzlich nicht, in ihr lediglich auf die die Sachentscheidung tragenden Gründe des - je nach Fachgesetz im Einzelnen normierten - Geheimnisschutzes zu verweisen.Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7.12.2012 - OVG 95 A 1.12 - ([...]).

    Einer Streitwertfestsetzung bedarf es gleichfalls nicht, weil für dieses Zwischenverfahren eine Gerichtsgebühr nicht anfällt.Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7.12.2012 - OVG 95 A 1.12 - ([...]).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 20.12

    Informationszugang; Deutscher Bundestag; Abgeordneter; Ausschlussgrund;

    Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2015 - 8 F 95/15
    Soweit in den in der Sperrerklärung aufgeführten Unterlagen die Namen natürlicher Personen enthalten sind, handelt es sich um grundsätzlich schutzwürdige personenbezogene Daten.Vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.4.2013 - 20 F 6.12 - ([...]) Personenbezogene Daten sind nach der auch hier anwendbaren Begriffsbestimmung des § 3 Abs. 1 BDSG Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.Vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - 7 C 20/12 - ([...]) Diese Voraussetzungen sind gegeben, da die Klägerin Auskunft über die Namen der Hinweisgebenden begehrt; hierbei geht es um persönliche Verhältnisse bestimmter Personen.
  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen;

    Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2015 - 8 F 95/15
    Dies kann bei Rechtsstreitigkeiten, die wie das Ausgangsverfahren einen Anspruch auf Informationszugang betreffen, dazu führen, dass sich das Prüfprogramm für die prozessuale Entscheidung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO faktisch - nicht jedoch rechtlich - weitgehend den fachgesetzlichen Vorgaben der Hauptsache annähert.Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8.2.2011 - 20 F 13.10 -, vom 19.1.2009 - 20 F 23.07 - und vom 21.8.2008 - 20 F 2.07 - (jeweils bei [...]).
  • BVerwG, 19.01.2009 - 20 F 23.07

    Verpflichtung von Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten und zu Auskünften

    Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2015 - 8 F 95/15
    Dies kann bei Rechtsstreitigkeiten, die wie das Ausgangsverfahren einen Anspruch auf Informationszugang betreffen, dazu führen, dass sich das Prüfprogramm für die prozessuale Entscheidung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO faktisch - nicht jedoch rechtlich - weitgehend den fachgesetzlichen Vorgaben der Hauptsache annähert.Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8.2.2011 - 20 F 13.10 -, vom 19.1.2009 - 20 F 23.07 - und vom 21.8.2008 - 20 F 2.07 - (jeweils bei [...]).
  • BVerwG, 12.04.2013 - 20 F 6.12

    Nichtverbreitung unternehmensbezogener Informationen im Konkurs- und

    Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2015 - 8 F 95/15
    Soweit in den in der Sperrerklärung aufgeführten Unterlagen die Namen natürlicher Personen enthalten sind, handelt es sich um grundsätzlich schutzwürdige personenbezogene Daten.Vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.4.2013 - 20 F 6.12 - ([...]) Personenbezogene Daten sind nach der auch hier anwendbaren Begriffsbestimmung des § 3 Abs. 1 BDSG Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.Vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - 7 C 20/12 - ([...]) Diese Voraussetzungen sind gegeben, da die Klägerin Auskunft über die Namen der Hinweisgebenden begehrt; hierbei geht es um persönliche Verhältnisse bestimmter Personen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2013 - 1 L 140/10

    Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2015 - 8 F 95/15
    Ausgehend davon ist im vorliegenden Verfahren nicht zu entscheiden, ob das Akteneinsichtsrecht im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren nach § 147 StPO einen Informationszugang aufgrund des in § 1 Abs. 3 IFG angeordneten Vorrangs der Regelungen in anderen Rechtsvorschriften ausschließt.Vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 24.4.2013 - 1 L 140/10 - ([...]).
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